1. Preisstellung

Alle Preise sind €-Preise, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sie verstehen sich, ausschließlich Verpackung, die zum Selbstkostenpreis berechnet wird.

Es gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

2. Lieferung

Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich.

3. Versand

Sämtliche Sendungen werden auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers abgefertigt.
Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der Versand stets nach bestem Ermessen.

Eine Verantwortung für billigste Beförderung wird nicht übernommen.

Versicherungen, deren Kosten zu Lasten des Käufers gehen, werden nur auf ausdrückliche Vorschrift hin abgeschlossen.

4. Zahlung

Die Bezahlung der Ware hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.

An uns unbekannte Besteller behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor.

Alle Zahlungen sind nur an uns zu leisten.

Bleibt der Auftraggeber mit der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen im Verzuge oder befriedigen die Auskünfte über ihn nicht mehr, so sind wir berechtigt, von ihm jederzeit Sicherstellung zu verlangen oder ohne weiteres vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4.a)

Mahnverfahren für das Mahnverfahren wird ausschließlich der Gerichtsstand Wien vereinbart.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung unserer Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bei jeder Lieferung bleibt das Eigentum bis zur restlosen Bezahlung aller früheren und zukünftigen Lieferungen solange vorbehalten, bis sämtliche Forderungen, herrührend aus der Geschäftsverbindung mit uns, restlos getilgt sind.

Im Falle der Weiterveräußerung der Ware vor restloser Bezahlung unserer Forderungen tritt der Auftraggeber oder Käufer schon jetzt alle aus der etwaigen Weiterveräußerung der unverarbeiteten oder verarbeiteten Ware, ihm entstehende Forderungen an uns ab.

Pfändungen unserer Ware durch Dritte so wie jede andere Beeinträchtigung unserer Ware sind uns zwecks Vermeidung von Schadenersatzansprüchen sofort anzuzeigen.

6. Einwendungen

irgendwelcher Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich erfolgen.

Bei nachweislich fehlerhafter Lieferung wird gegen angemessene Lieferfrist kostenlos Ersatz geleistet.

Weiter gehende Schadenersatzansprüche sind vertragsmäßig ausgeschlossen.

Für Bruch oder sonstige Beschädigungen auf dem Transport wird kein Ersatz geliefert.

7. Ereignisse durch höhere Gewalt

berechtigen zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeiten.

Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen.

8. Erteilte Aufträge

gelten als Zustimmung zu vorstehenden Lieferbedingungen.

9. im Übrigen

gelten die “allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie” sofern sie die oben genannten Bedingungen ergänzen.

10. Erfüllungsort

und Gerichtsstand ist Wien.

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